Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärt, ist ein Kabelanbieterwechsel durch den Vermieter statthaft.
Die gegebenenfalls höheren Kosten muss der Mieter tragen, auch wenn er kein Interesse am Kabelanschlusss hat, sofern er zum tragen der Kabelgbühren vertraglich verpflichtet ist.
Die Zustimmung der Mieter ist jedoch erforderlich, für eine Kündigung des bestehenden Kabelvertrages, ohne Abschluss eines neuen Vertrages.