Bundesgerichtshof zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern
Die Art des Energieausweises, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse sowie der Wert des Endenergiebedarfs oder - verbrauchs sind wesentliche Informationen im Sinne des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und müssen von Maklern in einer Anzeige erwähnt werden. Urteile vom 5. Oktober 2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16, I [...]